AGB – Education

Seminare für Unternehmen & Selbstzahler

1 Allgemeines

Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten zwischen PAVC Krokerstraße 14, 04157 Leipzig (im folgenden PAVC genannt) und ihren Vertragspartnern – im folgenden Kunde genannt.

2 Anmeldung und Termine

An den PAVC-Seminaren kann nach entsprechender Bestätigung der Anmeldung durch PAVC jedermann teilnehmen, es sei denn es gibt entsprechende einschränkende Bedingungen (offene bzw. geschlossenen Seminare) seitens der Produktentwickler (z.B.: SAP®). Inhouse-Seminare werden gesondert abgestimmt.
Für alle Seminare ist eine schriftliche Anmeldung (Brief, Fax oder E-Mail) erforderlich. An telefonische Anfragen oder Reservierungen halten wir uns bis 14 Tage vor Seminarbeginn gebunden. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine schriftliche Anmeldung vorliegen, behalten wir uns vor, den Seminarplatz anderweitig zu vergeben. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Erst mit dieser Bestätigung kommt ein Seminarvertrag zustande. Die mit der Anmeldung eingehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.
Die Seminare werden ab 2 Teilnehmern (Mindestteilnehmerzahl) durchgeführt. Die maximale Teilnehmerzahl für die angebotenen Seminare liegt bei 8 Teilnehmern. Ausnahmen von der maximalen Teilnehmerzahl sind nicht immer vermeidbar und berechtigen nicht zu Preisnachlass. Um eine möglichst hohe Durchführungsgarantie der Seminare zu gewährleisten, kann PAVC in Absprache mit dem Teilnehmer bei nur einer Anmeldung pro Kurs die Seminardauer bzw. den Seminarpreis anpassen (s. Punkt 8). Eine Unterrichtseinheit (UE) entspricht 45 Minuten. Die Anzahl der UE entnehmen Sie bitte der jeweiligen Kursbeschreibung bzw. Ihren Angebots- oder Vertragsunterlagen. Die Seminarbeginn- /-endezeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.

3 Seminarinhalte

Bei offenen Seminaren entsprechen die Seminarinhalte unserem Seminarplan. Geschult wird in der Regel eine aktuelle, am Markt genutzte, freigegebene Version. Änderungen, z.B. bei Versionsänderungen im Laufe eines Jahres, behalten wir uns vor.
Die Seminarinhalte von Firmenseminaren können aber auch entsprechend der Marktanforderungen individuell vereinbart werden. In solch einem Fall, ist die PAVC berechtigt, ein schriftliches Änderungsangebot mit entsprechender Vergütungsänderung zu erstellen.

4 Leistungen

Bereitstellung der für die Schulung notwendigen Hard- und Software für die Dauer des Seminars. Vermittlung der in der Seminarbeschreibung angegebenen Schulungsinhalte. Jeder Teilnehmer kann am Ende des Seminars eine Teilnahmebestätigung abfordern. In bestimmten Lehrgängen wird eine Prüfung angeboten, dessen erfolgreiche Absolvierung mit einem Teilnehmerzertifikat belegt wird.

5 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung aktuellen Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit der Unterzeichnung des Angebotes, erfolgt die Erhebung in ein Vertragsverhältnis bzw. mit der Bestätigung der Anmeldung an den Kunden ist der Vertrag rechtswirksam. Der Rechnungsbetrag ist bei Rechnungseingang, ohne Abzug, sofort fällig. Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus der PAVC-Preisliste / Seminarübersicht bzw. Angebot. Bei individuellen Schulungen gelten die im jeweils zugrundeliegenden, schriftlichen Angebot genannten Preise und Konditionen.
Eine nur zeitweise Teilnahme an Seminarveranstaltungen berechtigt nicht zur Gebührenminderung.

6 Teilnehmerverhalten

Die Seminarordnung und die Seminarzeiten für die von PAVC durchgeführten Seminare sind für die Teilnehmer verbindlich. Der Kunde wird die von ihm angemeldeten Personen entsprechend informieren und verpflichten. Verstöße können zum Ausschluss vom Seminar führen. In diesem Fall entsteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.

7 Gewährleistung und Haftung

Das Seminar wird so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer mit entsprechendem Vorwissen das Seminarziel erreichen kann. Für den Schulungserfolg haftet PAVC nicht. Besuch und Seminarinhalt werden dem Teilnehmer in Übereinstimmung mit dem Punkt 4, durch eine Teilnahmebestätigung bescheinigt.
Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten sowie von PAVC nicht zu vertretender Ausfälle oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars oder des Tests. PAVC kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.
PAVC haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit vorliegend nichts anderes geregelt ausschließlich aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten. Eine Anfechtung der Vereinbarung wegen Irrtum wird ausgeschlossen.

8 Preisgestaltung

Die bei den jeweiligen Seminaren genannten Preise verstehen sich als Preise pro Teilnehmer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten nur für die angegebenen Seminarorte (Bildungscenter). Die Kursdurchführung ist an eine Mindestteilnehmerzahl (s. Punkt 2) gebunden. Wird diese Zahl nicht erreicht, behält sich der Kursdurchführende das Recht vor, den Kurs abzusagen, ersatzlos zu streichen, auf den nächsten Kurs zu verweisen, den Seminarpreis bei gleichbleibender Dauer zu erhöhen bzw. die Seminardauer bei gleichem Preis zu verkürzen, um somit der effektiveren Wissensvermittlung und dem Preis-Leistungs-Verhältnis gerecht zu werden.

9 Rücktrittsrechte

Der Rücktritt von einem Seminar muss schriftlich erfolgen. Für Stornierungen, die bis zu 14 Kalendertage vor Seminarbeginn bei uns eingehen, behalten wir uns eine Bearbeitungsgebühr von 75,- Euro vor. Weitere Kosten werden in diesem Falle jedoch nicht berechnet. Danach werden bei Rücktritt bis zu 7 Kalendertagen vor Seminarbeginn 50% der Seminargebühr berechnet. Bei einer noch späteren Absage oder bei Nichtteilnahme werden 80% der Seminargebühr in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Gebühren besteht nicht. Wir räumen in diesem Fall jedoch die Möglichkeit ein, innerhalb von 4 Monaten an einem gleichwertigen Seminar zu einem um 20% reduzierten Preis teilzunehmen. Selbstverständlich kann ohne zusätzliche Kosten auch ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Versäumen Teilnehmer einen Termin, besteht kein Anspruch auf eine Nachschulung. Nimmt ein Teilnehmer wegen plötzlicher Erkrankung nicht an einem Seminar teil und kann er dies durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen, wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Teilnehmer hat in diesem Fall die Möglichkeit, das Seminar zu einem späteren Termin (gemäß den zeitlichen und planungstechnischen Möglichkeiten der PAVC) ohne weitere Kosten zu besuchen.

10 Urheberrecht und Datenschutz

Alle Rechte an den Seminarunterlagen, Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdrucken, auch auszugsweise, behält sich PAVC vor. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens PAVC dürfen keine Reproduktionen, gleich welcher Art, vorgenommen werden. Für die Dauer des Seminarbesuches hat der Teilnehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der von PAVC zu Lehr- und Übungszwecken eingesetzten Software.

11 Gerichtsstand, Sonstiges

Gerichtsstand ist Leipzig. Sollte einer der Punkte dieser ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – Seminare für Unternehmen und Selbstzahler rechtlich unwirksam sein oder werden, berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Punkte nicht.